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Gericht: Kein Anspruch auf Sozialhilfe für EU-Bürger
Mainz. Im Streit um die Zahlung von Sozialhilfe an EU-Ausländer hat sich das rheinland-pfälzische Landessozialgericht gegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gestellt. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss betonten die Richter, dass weder EU-Bürgern noch deren Kindern Zahlungen zustehen. In erster Instanz war das zuständige Jobcenter angewiesen worden, die Leistungen vorläufig ...
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