Gericht: Kein Anspruch auf Sozialhilfe für EU-Bürger

  • Lesedauer: 1 Min.

Mainz. Im Streit um die Zahlung von Sozialhilfe an EU-Ausländer hat sich das rheinland-pfälzische Landessozialgericht gegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gestellt. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss betonten die Richter, dass weder EU-Bürgern noch deren Kindern Zahlungen zustehen. In erster Instanz war das zuständige Jobcenter angewiesen worden, die Leistungen vorläufig zu gewähren. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass EU-Bürgern nach sechsmonatigem Aufenthalt Sozialleistungen zustehen, verwarfen die Mainzer Richter als »nicht überzeugend«. Verhandelt wurde der Fall einer bulgarischen Familie, die 2014 eingereist war. Der Vater hatte mehrere Monate lang als Möbel- und Küchenmonteur gearbeitet, die Stelle aber selbst gekündigt. epd/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.