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Verwirrung um Ausstiegsklausel für Türkei-Gespräche
Brüssel. Entgegen bisherigen Darstellungen der EU-Kommission ist für ein Aussetzen der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei keine einstimmige Entscheidung der Mitgliedstaaten erforderlich. Nach dpa-Informationen wurde 2005 zu den Verhandlungen festgelegt, dass für einen Abbruchbeschluss eine qualifizierte, Zwei-Drittel-Mehrheit, ausreicht. Die für eine Fortsetzung der EU-Beitrittsverhandlungen we...
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