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Verwirrung um Ausstiegsklausel für Türkei-Gespräche

  • Lesedauer: 1 Min.

Brüssel. Entgegen bisherigen Darstellungen der EU-Kommission ist für ein Aussetzen der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei keine einstimmige Entscheidung der Mitgliedstaaten erforderlich. Nach dpa-Informationen wurde 2005 zu den Verhandlungen festgelegt, dass für einen Abbruchbeschluss eine qualifizierte, Zwei-Drittel-Mehrheit, ausreicht. Die für eine Fortsetzung der EU-Beitrittsverhandlungen werbende Kommission hatte bislang betont, dass ein Antrag auf Abbruch der Gespräche von allen 28 EU-Staaten befürwortet werden müsste. Für einen Stopp der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei setzt sich vor allem Österreich ein.dpa/nd

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