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»Grundlos« renoviert - und nun?

Mietrechtsurteile

Führt ein Mieter Schönheitsreparaturen während der Mietzeit durch, obwohl er dazu laut Mietvertrag gar nicht verpflichtet ist, nennen Juristen dies »grundlos«.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1023791.grundlos-renoviert-und-nun.html

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