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Fahrtkostenpauschale nicht auf Hartz IV anrechnen
Eine Fahrtkostenpauschale, die ein Langzeitarbeitsloser für Fahrdienste in einem Nebenjob erhält, darf nicht mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden. Eine solche Pauschale erhöhe nicht die Mittel für den Lebensunterhalt, sondern gleiche nur die vom Arbeitgeber veranlassten Kosten des Klägers aus, erklärte das Sozialgericht Dortmund (Az. S 31 AS 2064/14) in einem am 19. April 2016 veröffentli...
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