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Urteil zu Computern mit vorinstallierter Software
Luxemburg. Der Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software ist laut EU-Gerichtshof nicht unbedingt eine unlautere Geschäftspraxis. Ein Franzose hatte einen Sony-Laptop mit Windows-Betriebssystem und anderen Programmen gekauft, den Nutzungsbedingungen aber nicht zugestimmt und von Sony das Geld für die Software zurückverlangt, da er die Programme nicht nutzen wolle. Der Hersteller lehnte ab...
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