Urteil zu Computern mit vorinstallierter Software
Luxemburg. Der Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software ist laut EU-Gerichtshof nicht unbedingt eine unlautere Geschäftspraxis. Ein Franzose hatte einen Sony-Laptop mit Windows-Betriebssystem und anderen Programmen gekauft, den Nutzungsbedingungen aber nicht zugestimmt und von Sony das Geld für die Software zurückverlangt, da er die Programme nicht nutzen wolle. Der Hersteller lehnte ab. Laut EuGH bevorzugten viele Kunden sofort nutzbare Computer. Da der Händler den Käufer über die Programme informiert und Sony die Rücknahme angeboten habe, müsse der Verkauf keine unlautere Praxis sein. dpa/nd
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