Ostdeutsche Rechnungshöfe pochen auf Prüfungsrecht bei IHK

  • Lesedauer: 1 Min.

Jena. Die Rechnungshöfe der ostdeutschen Länder beharren darauf, auch die Finanzen von Körperschaften öffentlichen Rechts wie Industrie- und Handelskammern (IHK) und Anwaltskammern zu prüfen. »Wir sind uns einig, dass wir ein Prüfungsrecht haben«, sagte der Präsident des Thüringer Rechnungshofs, Sebastian Dette, am Dienstag nach einer Konferenz mit seinen Amtskollegen in Jena. In Thüringen wehren sich zwei der drei IHK vor Gericht dagegen, die Finanzkontrolleure in ihre Bücher schauen zu lassen. Laut Dette wollen seine Kollegen in Sachsen und Brandenburg zudem die Finanzen der dortigen Rechtsanwaltskammern unter die Lupe nehmen. Solche Prüfungen seien aus mehreren Gründen geboten, erklärte Dette. Zum einen, weil bei den Kammern eine Zwangsmitgliedschaft bestehe, zum anderen, weil die Kammern nicht insolvenzfähig seien und im Notfall das jeweilige Bundesland einspringen müsse - mit entsprechenden Risiken für die Länder. Kritisch sehen die Rechnungshöfe auch den starken Kostenaufwuchs im Bereich gesetzlicher Betreuung. Dabei geht es um die Vertretung von Menschen, die etwa wegen Krankheit oder Behinderung ihre Belange nicht selbst regeln können. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -