VHS: Acht Kursteilnehmer sind zu viel
Thüringer Volkshochschulen fordern neue Regelungen
Erfurt. Die Thüringer Volkshochschulen wollen mit der anstehenden Änderung des Erwachsenbildungsgesetzes des Landes nicht nur die Finanzierung neu geregelt sehen. Auch die Mindestteilnehmerzahl für Kurse müsse sinken und neue Formen der Wissensvermittlung seien notwendig, sagte die Vorstandsvorsitzende des Thüringer Volkshochschulverbandes, Gudrun Luck, der dpa. Das derzeit geltende Minimum von acht Kursteilnehmern sei im ländlichen Raum nur schwer zu erreichen und müsse deshalb deutlich reduziert werden. »Wir müssen da flexibler werden.«
Das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz soll bis zum Ende des Jahres novelliert werden. Am Dienstag beschäftigte sich das Kabinett damit. In dem Gesetz wird unter anderem festgeschrieben, wer neben den Volkshochschulen als Träger von Angeboten zur Erwachsenenbildung staatliche Förderung erhalten kann.
Das Gesetz müsse es den Bildungseinrichtungen ermöglichen, auf das veränderte Lernverhalten der Menschen zu reagieren, verlangte Luck. Das gelte vor allem für die Einführung kleinerer Lernmodule, in denen Kursteilnehmer schneller mehr Wissen erlangen könnten. PC-Kurse im Umfang von 30 bis 60 Stunden wie in den 1990er Jahren seien heute nicht mehr denkbar.
Dagegen werden Luck zufolge Veranstaltungen stark nachgefragt, die ein bestimmtes Thema an zwei bis drei Abenden umfassend behandeln. Außerdem müssten die Volkshochschulen berücksichtigen, dass immer mehr Menschen Programme zum Selbstlernen oder Seminare über das Internet nutzen.
Das Bildungsministerium will mit der Gesetzesnovelle auch mehr Geld für Kurse, Seminare und Workshops zur Verfügung stellen, die Menschen nach ihrer Schul- und Studienzeit besuchen. Vom 1. Januar 2018 an sollen in Thüringen 1,2 Millionen Euro mehr als sogenannte Grundförderung für die Erwachsenenbildung zur Verfügung stehen. dpa/nd
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