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Wenn eine Versicherung für die Handwerkerkosten eintritt

Steuertipp

Die Kosten für haushaltsnahe Handwerkerleistungen senken nach den gesetzlichen Regelungen die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent, höchstens jedoch um 1200 Euro der Aufwendungen jährlich. Tritt für die Kosten eine Versicherung ein, bleibt aber kein Raum für eine zusätzliche Steuervergünstigung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1027539.wenn-eine-versicherung-fuer-die-handwerkerkosten-eintritt.html

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