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Studioinhaber muss für Unfall an einem neuen Gerät nicht haften

Unfall im Fitnessstudio

Eine Frau wollte im Fitnessstudio mit einem neuartigen, elektrischen Trainingsgerät arbeiten, das mit Strom Muskeln aufbaut. Dabei passierte ein Sportunfall. Haftet in diesem Fall der Studioinhaber?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1028201.studioinhaber-muss-fuer-unfall-an-einem-neuen-geraet-nicht-haften.html

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