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Warnung aus Karlsruhe
Haidy Damm sieht CETA-Hausaufgaben auf die Regierung zukommen
Der mit Spannung erwartete Richterspruch ist im Ergebnis ein: »Ja, aber ...«. Ja, die Bundesregierung darf kommende Woche der vorläufigen Anwendung von Teilen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada zustimmen. Aber sie muss sicherstellen, dass Deutschland CETA auch als Einzelstaat kündigen kann und Entscheidungen des geplanten »Gemeinsamen Ausschusses« müssen von allen Mitgliedstaaten ...
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