Warnung aus Karlsruhe
Haidy Damm sieht CETA-Hausaufgaben auf die Regierung zukommen
Der mit Spannung erwartete Richterspruch ist im Ergebnis ein: »Ja, aber ...«. Ja, die Bundesregierung darf kommende Woche der vorläufigen Anwendung von Teilen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada zustimmen. Aber sie muss sicherstellen, dass Deutschland CETA auch als Einzelstaat kündigen kann und Entscheidungen des geplanten »Gemeinsamen Ausschusses« müssen von allen Mitgliedstaaten getragen werden. Ersteres ist rechtlich umstritten, auf die zweite Bedingung hat die Bundesregierung keinen Anspruch. Es bleiben also Hausaufgaben.
Einige Kläger interpretierten die Entscheidung als »Ohrfeige« für Brüssel. Das klingt nach: Wir haben die Schlacht verloren, verbuchen sie aber als Erfolg. Sicher, der Ausgang in der Hauptsache ist offen, dennoch hat Karlsruhe in erster Linie Staatsräson bewiesen, indem die Richter die außenpolitische Wirkung eines »Nein« aus Berlin besonders hoch bewertet haben. Eine Ohrfeige waren ihre Worte deshalb nicht, allenfalls eine Warnung an die Koalition, auf dem Boden des Grundgesetzes zu bleiben.
Einer jedoch kann den Richterspruch als Erfolg verbuchen: Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat sich dermaßen für CETA ins Zeug gelegt, dass seine Zukunft als möglicher SPD-Kanzlerkandidat auf dem Spiel stand. Zumindest CETA steht dem nicht mehr im Weg.
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