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Auf E-Bay wurde ein Baby zum Kauf angeboten. Kein E-Baby, ein echtes. Natürlich fand sich, nachdem der Frevel ruchbar wurde, kein Verkäufer, aber so ist das halt: Hinterher ist man immer klüger. Nicht jeder weiß, dass der Verkauf von Minderjährigen gegen das Jugendschutzgesetz verstößt. Menschen neigen zur übereilten Entscheidung - ob Seitensprung oder das ignorierte Vorfahrtsschild, der achtlos i...
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