Der tote Abt und seine vier Millionen
Geheimkonten des Klosters Neresheim in Baden-Württemberg beschäftigen erneut Justiz
Stuttgart. Der jahrelange juristische Streit um rätselhafte Millionen aus dem Kloster Neresheim in Baden- Württemberg geht am Freitag vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart in eine neue Runde. Anfang März waren die drei Berufungsverfahren kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen worden, weil ein Rechtsanwalt es wegen eines Staus nicht rechtzeitig zur Verhandlung schaffte. Das Landgericht Ellwangen hatte die Klagen auf die Herausgabe von Teilen des insgesamt vier Millionen Euro umfassenden Zufallsfundes abgewiesen - im Wesentlichen weil die Kläger ihre Ansprüche nicht ausreichend nachweisen konnten.
Ein früherer Abt des Klosters hatte die Millionensumme auf heimlichen Konten gebunkert. Nach seinem Tod wurden die Unterlagen dazu 2013 in einem alten Sekretär gefunden. Das Wissen über die Herkunft nahm der Mönch mit ins Grab. Auch wenn sie es gebrauchen könnten, haben die Benediktiner das Geld nach Angaben eines Sprechers bisher nicht angerührt. Erst solle über alle möglichen Ansprüche entschieden sein.
Mehrere Gerichte haben sich schon mit dem Geld befasst. Noch immer liegen drei Millionen Euro fest auf einem Konto in Aalen, eine weitere auf einem Konto in Krefeld. Ein Teil des Geldes soll Teil eines raffinierten Steuersparmodells gewesen sein.
Bei den Berufungsverhandlungen jetzt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geht es um Klagen zweier Privatpersonen und eines Anwalts, der zentraler Teil des Steuersparmodells gewesen sein soll. Machten Anwalt und Abt gemeinsame Sache, um dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen?, fragte der »Spiegel« damals. Der Anwalt sprach von einem »Steuervermeidungsmodell« mit dem Decknamen »Weinberg« mit Geldgebern aus dem ganzen Bundesgebiet - und pocht darauf, dass ihm ein Teil des Geldes zustehe. Bei den drei Berufungen geht es unter dem Strich um eine Summe von gut einer Million Euro. Die von den Klägern vorgebrachten Belege dafür, dass ihnen Teile der Klostermillionen zustehen, konnten in der Vorinstanz das Landgericht Ellwangen nicht überzeugen. dpa/nd
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