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Sind Urlaubsansprüche vererbbar?

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat erneut den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten, ob Urlaubsansprüche vererbbar sind. Konkret geht es um einen Fall aus Nordrhein-Westfalen. Eine Frau fordert vom Arbeitgeber ihres gestorbenen Mannes, seinen Urlaubsanspruch auszuzahlen. Sie verlangt gut 3700 Euro nebst Zinsen. Die Vorinstanzen hatten ihr recht gegeben. Der EuGH hatte 2014 entschieden, das...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1029197.sind-urlaubsansprueche-vererbbar.html

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