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Verfassungsrichter beraten über Bescheide für Altanschließer

Dessau-Roßlau. Sachsen-Anhalts Landesverfassungsgericht hat die umstrittenen Regelungen zu nachträglichen Gebührenbescheiden für Altanschließer erörtert. Das Gericht in Dessau-Roßlau hörte am Dienstag beide Seiten an. Die LINKEN-Landtagsfraktion hatte das Gericht angerufen. Sie hält einen Passus im geänderten Kommunalabgabengesetz von 2014 für verfassungswidrig. Dieser erlaubt den Zweckverbänden, ...

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