Verfassungsrichter beraten über Bescheide für Altanschließer
Dessau-Roßlau. Sachsen-Anhalts Landesverfassungsgericht hat die umstrittenen Regelungen zu nachträglichen Gebührenbescheiden für Altanschließer erörtert. Das Gericht in Dessau-Roßlau hörte am Dienstag beide Seiten an. Die LINKEN-Landtagsfraktion hatte das Gericht angerufen. Sie hält einen Passus im geänderten Kommunalabgabengesetz von 2014 für verfassungswidrig. Dieser erlaubt den Zweckverbänden, bis zum Stichtag Ende 2015 über eine eigentlich gesetzte Zehn-Jahres-Frist hinaus von Haushalten für alte Abwasseranschlüsse Gebühren zu verlangen. Diese Änderung hatte zu einer Flut von mehr als 70 000 Gebührenbescheiden im vergangenen Jahr geführt. 36 000 Haushalte gingen in Widerspruch. Kritiker sehen den Vertrauensschutz verletzt, weil die Bürger nicht unbegrenzt lange nach einem Anschluss noch zur Kasse gebeten werden dürften. Das Gericht muss in den kommenden drei Monaten eine Entscheidung treffen. dpa/nd
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