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Es ist schon eine schwierige Angelegenheit, wenn zwei Menschen sich trennen. Nach Jahren voller Streit müssen Hausrat und Kinder aufgeteilt werden, die Großfamilie ist in Mitleidenschaft gezogen, Freundeskreise zerbrechen. Ein Ende mit Schrecken ist nicht vergnügungssteuerpflichtig. Und so wie im ganz normalen Leben ist das auch bei Parteien. Nehmen wir nur die Union. Seit geraumer Zeit ununterbro...

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