Beurlaubung von VW-Manager ist rechtens

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Kassel. Die Beurlaubung eines im Zuge des Abgasskandals freigestellten VW-Managers ist rechtens. Das Arbeitsgericht Kassel wies am Dienstag in diesem Punkt die Klage des Mannes auf Weiterbeschäftigung ab. Die Freistellung sei zulässig, auch um den Verdacht einer Beweismittelvernichtung zu vermeiden, sagte der Richter. Der Manager war im vom Abgasskandal betroffenen Zeitraum Leiter der Dieselmotoren-Entwicklung. Allerdings entschied das Gericht, VW müsse eine Abmahnung gegen den Mann aus dessen Personalakte entfernen. Zudem verpflichtete es den Konzern, ihm für das vergangene Jahr einen Leistungsbonus von 100 000 Euro zu zahlen. Die Parteien können noch gegen dieses Urteil vorgehen. Über das Verfahren hatte zuerst die »Braunschweiger Zeitung« berichtet. dpa/nd

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