Flüchtlingspauschale wird neu zugeschnitten

  • Lesedauer: 1 Min.

Potsdam. Brandenburg berücksichtigt bei der Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung nun auch die Art der Unterkunft. Die Pauschale für die Kommunen liege rückwirkend zum 1. April 2016 zwischen 6497 und 6866 Euro, teilte das Sozialministerium am Donnerstag mit. Sie berücksichtige neben regionalen Unterschieden auch, ob Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungen oder Übergangswohnhei᠆men untergebracht sind. Vorher gab es eine Pauschale von 9219 Euro. Die darin enthaltene medizinische Versorgung übernimmt komplett das Land. Neu ist auch eine Jahrespauschale von 777 Euro pro Person für Sozialarbeit. »Mit den neuen Verordnungen werden wesentlich mehr Stellen für die Migrationssozialarbeit finanziert«, sagte Sozialministerin Diana Golze (LINKE). dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.