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Rechtssicherheit des Mietspiegels erhöht

Erneut hat das Landgericht Berlin geurteilt, dass der Berliner Mietspiegel 2015 als einfache Schätzungsgrundlage herangezogen werden könne, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit habe sich die Rechtssicherheit des Berliner Mietspiegels weiter erhöht», erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Inzwischen wenden drei von vier Kammern des Landgerichts den M...

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