Rechtssicherheit des Mietspiegels erhöht
Erneut hat das Landgericht Berlin geurteilt, dass der Berliner Mietspiegel 2015 als einfache Schätzungsgrundlage herangezogen werden könne, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit habe sich die Rechtssicherheit des Berliner Mietspiegels weiter erhöht», erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Inzwischen wenden drei von vier Kammern des Landgerichts den Mietspiegel als Kontrollinstrument von Mieterhöhungen an, weil sie ihn zumindest als eine geeignete Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete erachten. «Wir begrüßen auch, dass die Richter einem vom Vermieter vorgelegten Parteigutachten mit elf Vergleichswohnungen eine klare Absage erteilt haben», so Wild. nic
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