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Zu großes Haus verkaufen

Hartz-IV-Empfänger

Hartz-IV-Empfänger müssen ihr Einfamilienhaus samt Grundstück verkaufen, wenn es nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs zu viel Wohnfläche hat.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1030731.zu-grosses-haus-verkaufen.html

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