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Berufsverbot für Schweinezüchter Straathof bleibt bestehen

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Magdeburg. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat das Berufsverbot für den Schweinezüchter Adrianus Straathof bestätigt. Der Antrag, eine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg zuzulassen, wurde abgelehnt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Verwaltungsgericht habe nicht, wie von Straathof bemängelt, gegen den Grundsatz einer unvoreingenommenen und fairen Verhandlungsführung verstoßen, urteilte das Oberverwaltungsgericht. Straathof war die Tierhaltung 2014 nach mehreren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz untersagt worden. Dagegen war der Schweinemäster in mehreren Instanzen vorgegangen. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg festgestellt, dass kranke Tiere in Straathofs Betrieb im Jerichower Land nicht ausreichend versorgt wurden und Tiere zu lange in zu kleinen Kastenständen untergebracht waren. Zudem habe es Anweisungen gegeben, kranke Ferkel, die nicht binnen einer Woche gesundeten, zu töten. dpa/nd

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