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Berufsverbot für Schweinezüchter Straathof bleibt bestehen

Magdeburg. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat das Berufsverbot für den Schweinezüchter Adrianus Straathof bestätigt. Der Antrag, eine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg zuzulassen, wurde abgelehnt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Verwaltungsgericht habe nicht, wie von Straathof bemängelt, gegen den Grundsatz einer unvoreingenom...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1031272.berufsverbot-fuer-schweinezuechter-straathof-bleibt-bestehen.html

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