Mehr Geld für Scheidungskinder

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Düsseldorf. Scheidungskinder bekommen ab 1. Januar von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr Geld. Laut der neuen »Düsseldorfer Tabelle« steigt der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre von bislang 335 auf 342 Euro, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mitteilte. Für Jungen und Mädchen bis zum zwölften Lebensjahr liegt er demnach bei 393 statt bisher 384 Euro. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr soll es mindestens 460 statt 450 Euro geben, für volljährige Kinder 527 statt 516 Euro. Auch für unterhaltspflichtige Elternteile in den höheren Einkommensgruppen steigen die Bedarfssätze je nach Verdienst um fünf bis acht Prozent. epd/nd

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