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Aufklärungspflichten von privaten Hausverkäufern

Zivilrecht

Wer ein Wohnhaus verkauft, muss den Kaufinteressenten rechtzeitig darüber aufklären, dass bei Regen der Keller überschwemmt wird.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1031423.aufklaerungspflichten-von-privaten-hausverkaeufern.html

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