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Syrer ohne vollen Asylschutz

Richter sehen Flüchtlinge aus Kriegsgebiet nicht per se verfolgt

Schleswig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat die Praxis der Asylbehörde BAMF bestätigt, syrischen Kriegsflüchtlingen nur subsidiären Schutz zu gewähren. »Für die Annahme, dass der syrische Staat jeden unter Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, gibt es keine Anhaltspunkte«, sagte die Vorsitzende Richterin des dritten Senats, Uta Strzyz. Strittig war, ob Kriegsflüchtlinge...

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