Werbung

Syrer ohne vollen Asylschutz

Richter sehen Flüchtlinge aus Kriegsgebiet nicht per se verfolgt

  • Lesedauer: 1 Min.

Schleswig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat die Praxis der Asylbehörde BAMF bestätigt, syrischen Kriegsflüchtlingen nur subsidiären Schutz zu gewähren. »Für die Annahme, dass der syrische Staat jeden unter Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, gibt es keine Anhaltspunkte«, sagte die Vorsitzende Richterin des dritten Senats, Uta Strzyz. Strittig war, ob Kriegsflüchtlinge aus Syrien bei einer Rückkehr grundsätzlich mit politischer Verfolgung, Festnahme oder Folter rechnen müssen. Nur dann hätten sie Anspruch auf Asyl. Revision wurde nicht zugelassen.

Zahlreiche Verwaltungsgerichte hatten dies zuvor anders gesehen - und Tausenden klagenden Flüchtlingen Recht gegeben. Bundesweit haben bislang 113 000 Flüchtlinge - darunter 94 000 Syrer - nur »subsidiären Schutz« gewährt bekommen. Damit dürfen sie Angehörige erst Jahre später nachholen. Die Große Koalition hatte dies angesichts zahlreicher neuer Flüchtlinge im Asylpaket II beschlossen. dpa/nd Seiten 4 und 5

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal