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Kein Auskunftsanspruch in Verwandtenaffäre

München. Der Bayerische Landtag muss keine Auskunft darüber geben, wie viel Gehalt Landtagsabgeordnete angestellten Familienmitgliedern gezahlt haben. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag. Der Schutz persönlicher Daten sei in diesem Fall höher zu werten als das Recht der Presse auf Informationen. Damit hob der Gerichtshof das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichtes au...

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