Kein Auskunftsanspruch in Verwandtenaffäre

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München. Der Bayerische Landtag muss keine Auskunft darüber geben, wie viel Gehalt Landtagsabgeordnete angestellten Familienmitgliedern gezahlt haben. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag. Der Schutz persönlicher Daten sei in diesem Fall höher zu werten als das Recht der Presse auf Informationen. Damit hob der Gerichtshof das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichtes auf. Der frühere Chefredakteur des »Nordbayerischen Kuriers«, Joachim Braun, hatte im Zuge der sogenannten Verwandtenaffäre auf Herausgabe der Daten geklagt. Im konkreten Fall ging es um den Bayreuther CSU-Abgeordneten Walter Nadler, der seine Frau von 1995 bis 2013 als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt hatte. Die Zeitung wollte wissen, wie viel Geld sie bekam. dpa/nd

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