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BGH: Keine Haftung bei gehacktem WLAN-Router

Karlsruhe. Internetnutzer, die sich auf eine individualisierte Verschlüsselung ihres Routers durch den Hersteller verlassen, haften nicht, wenn ihr WLAN gehackt wird. Ohne Anhaltspunkte für eine Sicherheitslücke ist niemand verpflichtet, einen solchen Schlüssel zu ändern. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). In dem Fall sollte eine Frau wegen verletzter Urheberrechte rund 750 E...

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