BGH: Keine Haftung bei gehacktem WLAN-Router

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Karlsruhe. Internetnutzer, die sich auf eine individualisierte Verschlüsselung ihres Routers durch den Hersteller verlassen, haften nicht, wenn ihr WLAN gehackt wird. Ohne Anhaltspunkte für eine Sicherheitslücke ist niemand verpflichtet, einen solchen Schlüssel zu ändern. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). In dem Fall sollte eine Frau wegen verletzter Urheberrechte rund 750 Euro an eine Filmfirma zahlen, weil ein Unbekannter über ihren Anschluss einen Film illegal in einer Tauschbörse angeboten hatte. Der Router war von Werk mit einem individuellen Schlüssel aus 16 Ziffern nach gängigem Standard (WPA2) gesichert. Wegen Fehlern bei der Generierung war die Kombination leicht zu knacken, was sich erst viel später herausstellte. Die Frau trifft deshalb laut BGH keine Schuld. dpa/nd

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