PKK-Funktionär erhält Bewährungsstrafe
Hamburg. Das Oberlandesgericht Hamburg hat einen PKK-Funktionär wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der 60-Jährige habe von August 2014 bis März 2015 für die kurdische Arbeiterpartei das Gebiet Bremen geleitet, sagte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats am Freitag. Die PKK versuche, ihre Ziele in der Türkei mit Mord und Totschlag durchzusetzen. Sie könne sich nicht auf einen Kombattantenstatus berufen, der ihr das Recht zum Töten gäbe. Das sei höchstrichterlich geklärt worden, sagte der Richter. Für den Angeklagten spreche sein weitgehendes Geständnis und seine jesidische Herkunft, wegen der er in der Türkei besonderer Verfolgung ausgesetzt gewesen sei. dpa/nd
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