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Lücke der Geschichte
DDR-Bürgerrechtler Templin kämpft gegen die Deutsche Rentenversicherung
Mit seiner Ausweisung aus der DDR musste er nicht nur sein Land zurücklassen, sondern auch einen Teil seiner Rente. Der ehemalige Bürgerrechtler Wolfgang Templin durfte nämlich zwar nicht mehr in der DDR leben, seine Staatsbürgerschaft wollte er jedoch ausdrücklich nicht gegen die der BRD tauschen - weshalb er zwei Jahre weder hüben noch drüben in die Rentenkasse einzahlen konnte, von seiner erzwu...
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