Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Debatte um passive Sterbehilfe

Betroffenenverband plädiert für weitreichende Patientenverfügung

2003 urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Patientenverfügung in der Sterbephase zu beachten ist. Ein Arzt darf danach einen Menschen nicht künstlich am Leben erhalten, wenn dieser zuvor eindeutig erklärt hat, dies nicht zu wollen - auch wenn er sich aktuell nicht nicht mehr äußern kann. Seither wird das Thema heftig diskutiert. Wie beispielsweise Psychiatrie-Erfahrene, oft von Entmündigung betroffen, vorliegende Gesetzesvorschläge bewerten, darüber sprach mit René Talbot, Vorstandsmitglied der entsprechenden Bundesarbeitsgemeinschaft, Peter Nowak.

ND: Schwarz-Rot will die Patientenverfügung gesetzlich regeln. Hierzu gibt es mehrere Anträge im Parlament. Wie unterscheiden sie sich? Talbot: Ein SPD-Gesetzentwurf schlägt vor, dass eine Patientenverfügung »unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung« generell bindend sein soll. Nur bei Zweifeln am mutmaßlichen Patientenwillen entscheide das Vormundschaftsgericht«. Laut einer Vorlage des CDU-R...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/103453.debatte-um-passive-sterbehilfe.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.