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Für Kindergeld auch bei Krankheit zum Arbeitsamt
Urteil des Bundesfinanzhofs
Krankgeschriebenen erwachsenen Kindern kann grundsätzlich zugemutet werden, sich persönlich in der Bundesagentur für Arbeit (BA) arbeitsuchend zu melden. Wird dieser formelle Akt unterlassen, kann der Kindergeldanspruch verloren gehen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1035149.fuer-kindergeld-auch-bei-krankheit-zum-arbeitsamt.html
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