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VGH: Nicht jedem Syrer droht bei Rückkehr in die Heimat Verfolgung
Ansbach. Im Streit um den häufig nur eingeschränkten Schutzstatus für syrische Flüchtlinge hat sich das bayerische Verwaltungsgericht (VGH) hinter das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt. Nach dem Oberverwaltungsgericht Schleswig halten auch die obersten bayerischen Verwaltungsrichter in vielen Fällen einen eingeschränkten - sogenannten subsidiären - Schutz für syrische Flüchtl...
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