VGH: Nicht jedem Syrer droht bei Rückkehr in die Heimat Verfolgung

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Ansbach. Im Streit um den häufig nur eingeschränkten Schutzstatus für syrische Flüchtlinge hat sich das bayerische Verwaltungsgericht (VGH) hinter das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt. Nach dem Oberverwaltungsgericht Schleswig halten auch die obersten bayerischen Verwaltungsrichter in vielen Fällen einen eingeschränkten - sogenannten subsidiären - Schutz für syrische Flüchtlinge für ausreichend. Das Urteil dürfte zur Richtschnur für ähnlich gelagerte Asyl-Fälle im Freistaat werden. In drei von vier Musterfällen wies der VGH die Klagen syrischer Flüchtlinge gegen die Entscheidung des Bundesamtes ab. In den am Dienstag veröffentlichten VGH-Urteilen heißt es, nicht jedem syrischen Flüchtling drohe allein wegen seines Asylantrags bei der Rückkehr in sein Heimatland die Verfolgung. Dennoch müsse jeder Fall individuell geprüft werden. Entsprechend gab das Gericht in einem der Fälle der Klage eines syrischen Flüchtlings statt: Es gestand einem fahnenflüchtigen syrischen Reservisten nachträglich den vollen Flüchtlingsstatus zu. Der Syrer hatte Ende 2015 aus Angst vor einer Einberufung zum Militärdienst sein Heimatland verlassen. dpa/nd

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