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Facebook-Seite darf eingeschränkt werden

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat Betriebsräten bei der Gestaltung des firmeneigenen Facebook-Auftritts ein Mitspracherecht eingeräumt. Könnten auf der Facebook-Seite Nutzer Kommentare über Mitarbeiter abgeben, müsse der Betriebsrat dieser Posting-Funktion zustimmen, entschieden die Arbeitsrichter am Dienstag. Es war das erste höchstrichterliche Urteil zu Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1035316.facebook-seite-darf-eingeschraenkt-werden.html

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