Facebook-Seite darf eingeschränkt werden

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Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat Betriebsräten bei der Gestaltung des firmeneigenen Facebook-Auftritts ein Mitspracherecht eingeräumt. Könnten auf der Facebook-Seite Nutzer Kommentare über Mitarbeiter abgeben, müsse der Betriebsrat dieser Posting-Funktion zustimmen, entschieden die Arbeitsrichter am Dienstag. Es war das erste höchstrichterliche Urteil zu Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates in sozialen Netzwerken. Damit war der Konzernbetriebsrat eines Blutspendedienstes in Nordrhein-Westfalen teilweise erfolgreich. Nachdem Spender auf der Pinnwand der konzerneigenen Facebook-Seite kritische Kommentare über Mitarbeiter gepostet hatten, verlangte die Arbeitnehmervertretung die Löschung der Seite. Sie sah darin ein Instrument der technischen Verhaltens- und Leistungskontrolle. Dem folgte das Bundesarbeitsgericht nicht. Die Entscheidung für einen Facebook-Auftritt sei Sache des Arbeitgebers. Der Auftritt schade nicht den Mitarbeitern. Die Posting-Funktion darf jetzt aber solange nicht mehr genutzt werden, bis es eine Einigung mit dem Betriebsrat dazu gibt. dpa/nd

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