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Ohne Ansprüche

Kopierte NS-Propaganda

Der britische «Zeitungszeugen»-Verleger Peter McGee hat keinen Anspruch auf Entschädigung für die Beschlagnahme von nachgedruckter NS-Propaganda. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob kürzlich ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz auf. Der Unternehmer hatte im Januar 2009 das Journal «Zeitungszeugen»« in Deutschland auf den Markt gebracht, dem Nachdrucke des NS-Hetzblatts »Völkischer Beo...

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