Ohne Ansprüche
Kopierte NS-Propaganda
Der britische «Zeitungszeugen»-Verleger Peter McGee hat keinen Anspruch auf Entschädigung für die Beschlagnahme von nachgedruckter NS-Propaganda. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob kürzlich ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz auf. Der Unternehmer hatte im Januar 2009 das Journal «Zeitungszeugen»« in Deutschland auf den Markt gebracht, dem Nachdrucke des NS-Hetzblatts »Völkischer Beobachter« vom 1. März 1933 und des NS-Propagandaplakats »Der Reichstag in Flammen« beilagen. Für die Beschlagnahme von 12 000 Exemplaren auf Anordnung des Amtsgerichts München forderte der Unternehmer mehr als 2,6 Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern. Landgericht und Oberlandesgericht hatten dem Anspruch dem Grunde nach zugestimmt. dpa/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.