Wenn Sie Ärger mit Weihnachtspost haben

Was Verbraucher tun können

  • Michaela Rassat, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutz-Leistungs-GmbH
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Stichtag für eine rechtzeitige Auslieferung der Pakete variiert von Dienstleister zu Dienstleister. Wer sein Paket bis zum 22. Dezember um 18 Uhr aufgibt, kann in vielen Fällen noch mit einer pünktlichen Lieferung rechnen.

Der Nachbar als Poststelle - das hat auch Tücken

Die Paketzusteller treffen viele Empfänger tagsüber nicht zu Hause an. Oft geben sie daher die Lieferung bei einem Nachbarn ab. Grundsätzlich darf der Bote Lieferungen bei anderen Personen als dem Adressaten abgeben. Die meisten Paketdienste behalten sich diese Möglichkeit in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Der Zusteller muss den Empfänger darüber informieren.

Die praktische Lösung mit der Abgabe bei einem beliebigen Nachbarn kann auch unpraktisch sein: Weil das Gesetz nicht klar festlegt, wer als Nachbar gilt, kann der Bote die Sendung auch ein paar Häuser weiter weg abgeben. Was er aber nicht darf, ist, Pakete vor der Haustür, in der Gara...


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