Pensionen für Bürgermeister in der Kritik

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Mainz. Der rheinland-pfälzische Bund der Steuerzahler kritisiert die sogenannten Sofortpensionen für gewählte Kommunalbeamte. Sie seien weder zeitgemäß noch angemessen, sagte Geschäftsführer René Quante in Mainz. »Arbeitnehmer und normale Beamte müssen im Regelfall auch bis zu ihrem Ruhestand arbeiten, bevor sie Geld vom Staat erhalten. Für Bürgermeister sollte nichts anderes gelten.«

Kommunalbeamte wie Bürgermeister oder Landräte erhalten, wenn sie nicht wiedergewählt werden, sofort eine Pension. Unabhängig davon, wie alt sie zu diesem Zeitpunkt sind. Nach Angaben des Innenministeriums besteht der Versorgungsanspruch grundsätzlich nach einer Amtsperiode von acht Jahren. Ist eine Berufsunfähigkeit oder vorzeitige Abwahl der Grund für das Ausscheiden des Beamten, gilt für den Pensionsanspruch eine Fünf-Jahresfrist. In Rheinland-Pfalz haben gewählte Kommunalbeamte einen Anspruch auf 35 Prozent ihres letzten Gehalts. Es sei gegenwärtig nicht beabsichtigt, die bestehenden Regelungen zu ändern, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. dpa/nd

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