Verfassungsbeschwerde gegen Transparenzgesetz

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Mainz. Eine Initiative »Transparenzklagen.de« hat Verfassungsbeschwerde gegen das rheinland-pfälzische Transparenzgesetz eingelegt. Sie ist nicht einverstanden, dass bei einer Anfrage an eine Behörde auf Akteneinsicht der Antragsteller seinen Namen nennen muss. Zudem sei mit dem seit Jahresanfang geltenden Gesetz der Zugang zu Informationen aus Forschung und Lehre eingeschränkt worden. Deswegen seien am Dienstag Klagen an den Verfassungsgerichtshof in Koblenz und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geschickt worden, sagte Anwalt der Initiative. dpa/nd

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