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Verfassungsbeschwerde gegen Transparenzgesetz

Mainz. Eine Initiative »Transparenzklagen.de« hat Verfassungsbeschwerde gegen das rheinland-pfälzische Transparenzgesetz eingelegt. Sie ist nicht einverstanden, dass bei einer Anfrage an eine Behörde auf Akteneinsicht der Antragsteller seinen Namen nennen muss. Zudem sei mit dem seit Jahresanfang geltenden Gesetz der Zugang zu Informationen aus Forschung und Lehre eingeschränkt worden. Deswegen se...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1036038.verfassungsbeschwerde-gegen-transparenzgesetz.html

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