Schmerzensgeld für Kletterarktivistin

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Das Landgericht Essen hat der Klage einer Umweltaktivistin gegen das Land NRW statt gegeben und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro zugesprochen. Grund war eine rechtswidrige Ingewahrsamname in deren Folge sie mit einer Kreislaufstörung ins Krankenhaus kam. Umweltaktivisten hatten im Mai 2012 eine Demonstration anlässlich der Jahreshauptversammlung des Energiekonzerns e.on angekündigt. Die als »Eichhörnchen« bekannte Kletteraktivistin Cécile Lecomte wollte dabei ein Transparent an der Gruga Halle aufhängen. Die Polizei zog sie aus der Demonstration heraus und nahm sie fest. Mit dem Urteil geht ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende. nd

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