Schmerzensgeld für Kletterarktivistin
Das Landgericht Essen hat der Klage einer Umweltaktivistin gegen das Land NRW statt gegeben und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro zugesprochen. Grund war eine rechtswidrige Ingewahrsamname in deren Folge sie mit einer Kreislaufstörung ins Krankenhaus kam. Umweltaktivisten hatten im Mai 2012 eine Demonstration anlässlich der Jahreshauptversammlung des Energiekonzerns e.on angekündigt. Die als »Eichhörnchen« bekannte Kletteraktivistin Cécile Lecomte wollte dabei ein Transparent an der Gruga Halle aufhängen. Die Polizei zog sie aus der Demonstration heraus und nahm sie fest. Mit dem Urteil geht ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende. nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.